- baulastenauskunft online
- Baulastenverzeichnis beantragen
- Zuständiges Bauordnungsamt Rosenheim
- Fragen und Antworten zum Baulastenverzeichnis
Um ein Baulastenverzeichnis für eine Immobilie oder Grundstück in der Stadt Rosenheim einzusenden, müssen sie sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Alternativ können Sie eine Kopie des Baulastenverzeichnis für Rosenheim bequem online bestellen.
Anschrift
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Telefon
08031 8074-0
Fax
08031 8074-200
Postanschrift
Postfach 11 89
83013 Rosenheim
E-Mail
poststelle@ag-ro.bayern.de
Website
justiz.bayern.de
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Sie finden im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Fragen rund um das Baulastenverzeichnis Rosenheim sowie die Baulastenauskunft in Rosenheim.
Die einzige Vorgabe, die für die Einsicht in das Baulastenverzeichnis aus Rosenheim besteht, ist ein berechtigtes Interesse an dem Kauf des Grundstücks oder Immobilie. Eine wird somit keine Einsicht gestattet, besteht nur reine Neugierde. Der Antrag zur Einsicht kann schriftlich oder auch persönlich erfolgen und mittlerweile sogar über das Internet. Es sollte zudem beachtet werden, dass die Einsicht beziehungsweise die Baulastenauskunft nicht kostenlos ist.
Sie können einen Antrag beim Amtsgericht Rosenheim in der Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim oder auch online beantragen. Es gibt dafür spezielle Antragsformulare, in der auch alle notwendigen Informationen über das Grundstück aufgeführt werden müssen. Anschließend erhalten Interessenten von der Behörde eine Information darüber, ob es für das entsprechende Grundstück eine Registrierung im Altlastenkataster gibt und anschließend wird Ihnen die Einsicht gewährt.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte maximale Frist, sodass die Dauer variieren kann. In der Regel nimmt es jedoch rund ein bis acht Wochen in Anspruch, bis Bauherren einen Auszug des Baulastenverzeichnisses des Kreis oder der Stadt Rosenheim erhalten.
Frei zugänglich ist das Verzeichnis nicht, da es zuvor notwendig ist, einen Antrag für die Einsicht zu stellen. Dies ist jedoch jedem mit einem dargelegten Kaufinteresse möglich. Der Antrag kann postalisch, über das Internet oder auch persönlich beim zuständigen Amt in Rosenheim erfolgen.
Während eine mündliche Auskunft aus dem Baulasten verzeichnis im Regelfall kostenlos ist, werden Gebühren für Kopien und somit schriftliche Auskünfte erhoben, auch wenn diese online beantragt werden. Die Höhe richtet sich je nach Bundesland und Kreis sowie Stadt und ist somit immer unterschiedlich.
Um in das Baulasten verzeichnis Rosenheim Einsicht zu erhalten, können Sie sich direkt an das $ZUSTÄNDIGES_AMT_NAME$ in der $ZUSTÄNDIGES_AMT_ADRESSE$ wenden. Es ist teilweise auch möglich einen Antrag schriftlich an dieses Amt oder sogar online über die Internetseite der Stadt durchzuführen.
Ja, es ist auch möglich, über das Internet Einsicht in das Baulasten verzeichnis Rosenheim zu erhalten. Dies ist jedoch nicht gesetzlich garantiert und kann sich je nach Bundesland oder Kreis sowie Stadt unterscheiden.
Die Preise sind unterschiedlich, da sie sich je nach Kreis und Stadt orientieren und es dafür keine gesetzliche Vorschrift gibt. Die Kosten für eine gewöhnliche Auskunft belaufen sich jedoch meist auf rund 20 bis 50 Euro, je nach Größe und Lage des Grundstücks.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, alle Belastungen eines Grundstücks, die zugunsten der Öffentlichkeit bestehen, offiziell festzuhalten. In diesem Verzeichnis finden sich neben den Baulasten und Erklärungen auch ein Lageplan, der alle Verpflichtungen des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber der Behörde darlegt.
Es gibt eine Reihe an verschiedenen Baulasten, von denen nachstehend die häufigsten aufgelistet und erläutert werden.
Diese Baulast zeigt an, dass bei Bau eines Wohngebäudes mit mehr als fünf Mietwohnungen zusätzlich ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück errichtet werden muss. Die Größe des Spielplatzes orientiert sich an der Fläche der Wohneinheiten. Es gibt Ausnahmen, in denen diese Baulast nicht vorgeschrieben ist, beispielsweise dann, wenn überwiegend Seniorenwohnungen aufgestellt werden oder das Grundstück beispielsweise nicht ausreichend Platz bietet.
Mit dieser Baulast ist es Grundstückseigentümern möglich, zwei unterschiedliche Grundstücke zu einem zusammenzuführen und somit als eine Einheit zu behandeln. Dies bietet den Vorteil, auf beiden Grundstücken ein einziges Gebäude zu bauen.
Diese Baulast schreibt den Grundstückseigentümern vor, dass bestimmte Stellplätze für Dritte, meistens Nachbarn, zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist prinzipiell dann der Fall, wenn die Grundstücke nah einander liegen und es sonst keine Möglichkeit zum Bau von Parkplätzen oder Stellflächen gibt. In vielen Fällen erhalten die Grundstückseigentümer jedoch von den Nachbarn eine Nutzungsentschädigung, sodass Sie als Eigentümer die Stellplätze im Grunde nach nur vermieten und dadurch Einnahmen generierten können.
Diese Baulast untersagt es Grundstückseigentümern eine bestimmt große Fläche, die zwischen dem eigenen und dem Nachbargrundstück liegt, zu nutzen. Diese Baulast dient dann, daher der Name, zum Abstand, damit die Grundstücke nicht aneinandergrenzen.
Grundstückseigentümer sind mit der Anbaulast dazu verpflichtet, ans Nachbargebäude anzubauen. Dies zeigt sich häufig bei Reihenhäusern oder Gebäuden, die direkt an der Straße grenzen. Rein optisch wünschen es sich Städte häufig, dass die Häuser eine einheitliche Länge besitzen, um somit einheitlich auszusehen.
Ein Baulastenverzeichnis bietet einem viele Vorteile und ist teilweise sogar notwendig. Vor allem, wer an dem Kauf eines neuen Grundstücks interessiert ist, der sollte zuvor einen Auszug des Verzeichnisses für das jeweilige Grundstück beantragen. Dieses besagt nämlich, was der spätere Grundstückseigentümer mit dem Grundstück tun kann, muss oder auch nicht darf. Dies kann auch einen großen Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben, vor allem dann, wenn Sie planen, das Gebäude samt Grundstück nach dem Bau zu verkaufen.
Diese Baulast beispielsweise ist besonders wichtig für zukünftige Grundstückseigentümer. Diese besagt nämlich, in welcher Länge oder Breite das Grundstück bebaut werden darf. Dies sorgt entsprechend für viele Einschränkungen beim Bau.
Es gibt Vorschriften, durch die es möglich ist, sein eigenes Grundstück so zu erweitern, dass ein Bereich auf dem Nachbargrundstück umgebaut wird. Dies betrifft häufig zusätzliche Stellplätze oder Garagen. Nicht immer ist es somit untersagt auf einem Grundstück zu bauen, außer wenn der Grenzabstand zu gering ist.
Beispielsweise bei Reihenhäusern, gibt es häufig die Pflicht an Grundstücke anzubauen. Bauherren haben dann nicht die Möglichkeit ein freistehendes Haus auf einem Grundstück zu errichten. Dies ist ein weiterer Grund dafür, unbedingt in das Baulastenverzeichnis der Stadt Rosenheim einzusehen.
Es gibt weiterhin noch eine Verpflichtung dafür, Nachbarn Stellplätze oder sogar Garagen bereitzustellen. Somit werden Sie als Grundstückseigentümer nicht nur verpflichtet einen Bereich Ihres Grundstücks den Nachbarn zu gewähren, sondern unter Umständen beispielsweise auch eine Garage zu bauen. Meistens werden Sie dafür jedoch eine monatliche oder jährliche Entschädigung der Nachbarn erhalten und somit davon finanziell profitieren.
Es ist manchmal auch möglich, zwei Grundstücke zu einem zu vereinen und darauf ein Haus oder Wohngebäude zu errichten. Dies kann Grundstückseigentümern viele Vorteile bieten und ist ebenfalls eine Baulast, die im Baulastenverzeichnis des Kreis oder der Stadt Rosenheim aufgeführt ist.
In diesem Verzeichnis befinden sich alle Verpflichtungen und somit Lasten und auch Duldungen sowie Verbote im Hinblick auf ein Grundstück und die zu bauenden Objekte. Es ist zwar jedem frei in Deutschland ein Grundstück zu erwerben, jedoch ist es nicht immer erlaubt alles darauf zu bauen, was Bauherren möchten. Teilweise besteht beispielsweise die Verpflichtung, nur Wohnungen zu errichten, wenn sich das Grundstück in einer Wohnsiedlung befindet. Dann wiederum gibt es auch Vorschriften, was die Größe und die Nutzung des anschließenden Gebäudes betreffen. Aus diesem Grund sollte jeder, der beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben, das Baulastenverzeichnis der Stadt Rosenheim beziehungsweise Bayern$ anfordern. Dieses Verzeichnis ist bei dem Amtsgericht Rosenheim in der Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim einzuholen.
Es ist möglich einen Auszug der Altbaulasten der Stadt Rosenheim online oder auch beim Amtsgericht Rosenheim in der Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim zu beantragen und dort das Verzeichnis einzusehen. Für den Antrag sind häufig noch weitere Unterlagen wie ein Grundbuchauszug, eine Liegenschaftskarte und vor allem ein berechtigtes Interesse am Grundstück notwendig. Somit darf zwar prinzipiell jeder das Altbaulastenverzeichnis der Stadt Rosenheim einsehen, jedoch nur dann, wenn wirklich dargelegt werden kann, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Grundstück gekauft wird.
Mit dem Baulastenverzeichnis in Bayern / erhalten Interessenten eines Grundstücks eine Übersicht aller Vorschriften, die mit dem jeweiligen Grundstück einhergehen. Anhand des Verzeichnisses ist nämlich erkennbar, welche Art von Gebäude auf dem Grundstück erbaut und wie dieses genutzt werden darf. Auch was die Maße des Gebäudes betreffen, gibt es unterschiedliche Vorschriften oder auch Verbote, die alle in dem Baulasten verzeichnis aufgeführt sind. Vor allem, wenn die Grundstücke auch angrenzende Nachbargrundstücke haben, ist es empfehlenswert, einen Blick in das Verzeichnis zu werden. Sollten die Vorschriften nämlich nicht eingehalten werden, kann dies zu Bußgeldern führen oder dazu, dass das Gebäude abgerissen werden muss.
Im Folgenden werden einige der häufigsten und wichtigsten Begriffe aus dem Baulasten verzeichnis genauer erläutert.
Grundstückseigentümer sind entsprechend die Personen, die das Grundstück rechtmäßig erworben haben. Diese haften auch für das Grundstück und sind für die Einhaltung der Bauordnung zuständig.
Die Baubehörde einer Stadt ist für viele Belange rund um das Bauen verantwortlich und auch unter anderem für die Erteilung einer Bauerlaubnis.
Baulasten sind alle Handlungen, die Grundstückseigentümer durchführen, hinterlassen oder dulden müssen, und zwar in Bezug auf das erworbene Grundstück. Diese Pflichten oder Verbote werden generell von einer Baubehörde beziehungsweise von dem Kreis oder der Stadt verhängt.
Dies sind Verwaltungsbehörden, die sich auf das öffentliche Baurecht fokussiert haben. Sie lassen sich mit der Polizei für eine Gemeinde oder Stadt vergleichen und sind somit dafür verantwortlich zu prüfen, ob bestimmte Vorlagen für Grundstücke eingehalten werden.
Es handelt sich dabei um eine steuerliche Kennziffer, mit der alle steuerpflichtigen Grundstückseigentümer gekennzeichnet werden.
In dem Katasterbuchwerk werden unterschiedliche Informationen über ein Grundstück, wie die Adresse und Lage, die Gemarkung oder beispielsweise die Flurstücksnummer aufgeführt. Das Katasterbuchwerk ist vom Grundbuch, in dem sich Information über den Eigentümer befinden, zu unterscheiden.
Das Grundbuch bietet Informationen über den Eigentümer und auch die Lage und Größe eines Grundstücks. Hingegen dazu sind im Baulasten verzeichnis alle Rechte, Pflichte und Verbote in Bezug auf das Grundstück aufgeführt. Das Baulastenverzeichnis erklärt Ihnen somit, was auf dem Grundstück geduldet wird oder was zu unterlassen ist und zum Beispiel wie und in welcher Größe oder Art ein Gebäude erstellt werden darf.
Es handelt sich hierbei um das Recht der Nutzung eines Teils des Grundstücks von Nachbarn, und zwar zum Durchgang. Das Wegerecht dient generell dazu, einen bestimmten Abstand zwischen zwei Grundstücken zu halten und es muss auch notariell beglaubigt werden. Es kann aber auch vorschreiben, dass ein bestimmter Teil des Grundstücks dem Nachbarn, beispielsweise außer als Durchgang, für einen Stellplatz für ein Auto bereitgestellt werden muss.
Einige Baulasten wirken sich negativ auf den Wert einer Immobilie aus, da der zukünftige Eigentümer kaum freie Hand beim Bau eines Gebäudes hat. Häufig werden durch die Baulasten nämlich genau vorgeschrieben, wie groß ein Haus oder Gebäude sein und welche Art von Gebäude gebaut werden darf. Auch die Höhe ist nicht immer frei wählbar und somit ist es beispielsweise häufig nicht möglich, in einer sehr einfachen Siedlung eine riesen Luxusvilla zu erstellen. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt in das Baulasten verzeichnis einzusehen.
Prinzipiell dient eine Baulast dazu, für eine Art einheitliches Aussehen in Gebieten zu sorgen. Diese können nämlich vorschreiben, dass nur bestimmte Arten, beispielsweise Wohnung in Wohnsiedlungen gebaut werden dürfen. Eine Baulast kann demnach verhindern, dass eine Fabrik in einem ruhigen Familienort erstellt wird. Aber auch rein was das Äußere betrifft, gibt es viele Baulasten, die die Größe und Höhe von Immobilien vorschreiben. Baulasten können somit von Vorteil, aber auch Nachteil für Bauherren sein und sorgen häufig nur für Einschränkungen.
Je nach Bundesland, Kreis und Stadt können die Kosten dafür stark variieren. In der Praxis beläuft sich der Preis auf rund 50 bis 1500 Euro. Auch die Lage des Grundstücks sowie die Größe wirken sich auf den Preis aus.
Lediglich bei Verzicht einer Baulast durch die Bauaufsichtsbehörde, ist es möglich, diese entsprechend vom Verzeichnis zu löschen. Nach der Löschung können bestimmte Baulasten noch im Verzeichnis aufgeführt werden, jedoch findet sich dann ein Vermerk darüber, dass auf die Last verzichtet wird.
Die Zuständigkeit des Bauaufsichtsbehörden ist nach PLZ sowie Kreisen zuständig. Schauen Sie in der folgenden Übersichtstabelle nach Ihrer PLZ und finden Sie so Ihr zuständiges Amt für Baulastenverzeichnisse.
Postleitzahl | Stadt | Kreis | Zuständiges Amt |
---|---|---|---|
83022 | Rosenheim | Kreisfreie Stadt | Amtsgericht Rosenheim |
83024 | Rosenheim | Kreisfreie Stadt | Amtsgericht Rosenheim |
83026 | Rosenheim | Kreisfreie Stadt | Amtsgericht Rosenheim |