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Baulastenverzeichnis Lichtenfels

Baulastenauskunft Lichtenfels Online | Landkreis Waldeck-Frankenberg

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis aller Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen anfordern, so handeln wir allein in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Behörde, die Ihnen gesonderte Gebühren berechnen kann.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema Baulastenverzeichnis in Lichtenfels. Auf dieser Seite haben wir alle relevanten relevanten Informationen für Sie bereit gestellt. Dabei finden sie alle Informationen über…
  • baulastenauskunft online
  • Baulastenverzeichnis beantragen
  • Zuständiges Bauordnungsamt Lichtenfels
  • Fragen und Antworten zum Baulastenverzeichnis

Baulastenverzeichnis beantragen

Baulastenauszukunft online beantragen für Lichtenfels

Sie können Ihren Antrag bequem von zu Hause aus stellen, indem Sie ein Online-Formular ausfüllen. Das Formular enthält detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen. Sie brauchen keinen Drucker, um das Formular auszufüllen. Ihre Unterlagen werden elektronisch oder per Post an die für Ihre Immobilie zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie können die Unterlagen per E-Mail oder per Post schicken.
Dokumentenverfügbarkeit:
  • Baulastenverzeichnis
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Bebauungsplan
  • Erschließungsbescheinigung
  • Altlastenverzeichnis
Benötigte Zeit: 3-5 Minuten
Sie können Ihren Antrag bequem von zu Hause aus stellen, indem Sie ein Online-Formular ausfüllen. Das Formular enthält detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen. Sie brauchen keinen Drucker, um das Formular auszufüllen. Ihre Unterlagen werden elektronisch oder per Post an die für Ihre Immobilie zuständige Person in Deutschland geschickt. Sie können die Unterlagen per E-Mail oder per Post schicken.

baulastenauskunft in Lichtenfels

Anschrift und Kontakt für Bauaufsichtsbehörde von Lichtenfels

Um ein Baulastenverzeichnis für eine Immobilie oder Grundstück in der Stadt Lichtenfels im schönen Landkreis Waldeck-Frankenberg einzusenden, müssen sie sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Alternativ können Sie eine Kopie des Baulastenverzeichnis für Lichtenfels bequem online bestellen.

Landkreis Waldeck-Frankenberg - Bauaufsichtsbehörde

Anschrift
Bahnhofstraße 8-12
35066 Frankenberg (Eder)

Telefon
05631 954-418

Fax
05631 954-375

Website

Anreise mit dem PKW: Routenplaner öffnen
Anreise mit der Bahn: Routenplaner öffnen

Öffnungszeiten

Mo - 08:00 - 12:00
Di - 08:00 - 12:00
Mi - 08:00 - 12:00
Do - 08:00 - 12:00
Fr - 08:00 - 12:00
Sa - Geschlossen
So - Geschlossen

Information zur Baulastenauskunft Lichtenfels

Sie finden im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Fragen rund um das Baulastenverzeichnis Lichtenfels sowie die Baulastenauskunft in Lichtenfels.

Wer darf einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis aus Lichtenfels beantragen?

Die einzige Vorgabe, die für die Einsicht in das Baulastenverzeichnis aus Lichtenfels besteht, ist ein berechtigtes Interesse an dem Kauf des Grundstücks oder Immobilie. Eine wird somit keine Einsicht gestattet, besteht nur reine Neugierde. Der Antrag zur Einsicht kann schriftlich oder auch persönlich erfolgen und mittlerweile sogar über das Internet. Es sollte zudem beachtet werden, dass die Einsicht beziehungsweise die Baulastenauskunft nicht kostenlos ist.

Wie ist der Verfahrensablauf bei der Auskunft aus dem Altlastenkataster?

Sie können einen Antrag beim Landkreis Waldeck-Frankenberg - Bauaufsichtsbehörde in der Bahnhofstraße 8-12, 35066 Frankenberg (Eder) oder auch online beantragen. Es gibt dafür spezielle Antragsformulare, in der auch alle notwendigen Informationen über das Grundstück aufgeführt werden müssen. Anschließend erhalten Interessenten von der Behörde eine Information darüber, ob es für das entsprechende Grundstück eine Registrierung im Altlastenkataster gibt und anschließend wird Ihnen die Einsicht gewährt.

Baulastenverzeichnis Lichtenfels beantragen, wie lange dauert das?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte maximale Frist, sodass die Dauer variieren kann. In der Regel nimmt es jedoch rund ein bis acht Wochen in Anspruch, bis Bauherren einen Auszug des Baulastenverzeichnisses des Kreis Landkreis Waldeck-Frankenberg oder der Stadt Lichtenfels erhalten.

Ist das Baulasten verzeichnis aus Lichtenfels frei zugänglich?

Frei zugänglich ist das Verzeichnis nicht, da es zuvor notwendig ist, einen Antrag für die Einsicht zu stellen. Dies ist jedoch jedem mit einem dargelegten Kaufinteresse möglich. Der Antrag kann postalisch, über das Internet oder auch persönlich beim zuständigen Amt in Lichtenfels erfolgen.

Baulastenverzeichnis Lichtenfels kostenlos, gibt es das?

Während eine mündliche Auskunft aus dem Baulasten verzeichnis im Regelfall kostenlos ist, werden Gebühren für Kopien und somit schriftliche Auskünfte erhoben, auch wenn diese online beantragt werden. Die Höhe richtet sich je nach Bundesland und Kreis sowie Stadt und ist somit immer unterschiedlich.

Baulastenverzeichnis wo einsehen?

Um in das Baulasten verzeichnis Lichtenfels Einsicht zu erhalten, können Sie sich direkt an das $ZUSTÄNDIGES_AMT_NAME$ in der $ZUSTÄNDIGES_AMT_ADRESSE$ wenden. Es ist teilweise auch möglich einen Antrag schriftlich an dieses Amt oder sogar online über die Internetseite der Stadt durchzuführen.

Baulastenverzeichnis Lichtenfels online?

Ja, es ist auch möglich, über das Internet Einsicht in das Baulasten verzeichnis Lichtenfels zu erhalten. Dies ist jedoch nicht gesetzlich garantiert und kann sich je nach Bundesland oder Kreis sowie Stadt unterscheiden.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Lichtenfels, Hessen?

Die Preise sind unterschiedlich, da sie sich je nach Kreis und Stadt orientieren und es dafür keine gesetzliche Vorschrift gibt. Die Kosten für eine gewöhnliche Auskunft belaufen sich jedoch meist auf rund 20 bis 50 Euro, je nach Größe und Lage des Grundstücks.


Allgemein Informationen zu Baulasten Lichtenfels

Baulastenverzeichnis Lichtenfels, was ist das?

Das Baulastenverzeichnis dient dazu, alle Belastungen eines Grundstücks, die zugunsten der Öffentlichkeit bestehen, offiziell festzuhalten. In diesem Verzeichnis finden sich neben den Baulasten und Erklärungen auch ein Lageplan, der alle Verpflichtungen des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber der Behörde darlegt.

Was sind Baulasten in Lichtenfels? Erklärung mit Beispielen

Es gibt eine Reihe an verschiedenen Baulasten, von denen nachstehend die häufigsten aufgelistet und erläutert werden.

Kinderspielflächenbaulast

Diese Baulast zeigt an, dass bei Bau eines Wohngebäudes mit mehr als fünf Mietwohnungen zusätzlich ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück errichtet werden muss. Die Größe des Spielplatzes orientiert sich an der Fläche der Wohneinheiten. Es gibt Ausnahmen, in denen diese Baulast nicht vorgeschrieben ist, beispielsweise dann, wenn überwiegend Seniorenwohnungen aufgestellt werden oder das Grundstück beispielsweise nicht ausreichend Platz bietet.

Vereinigungsbaulast

Mit dieser Baulast ist es Grundstückseigentümern möglich, zwei unterschiedliche Grundstücke zu einem zusammenzuführen und somit als eine Einheit zu behandeln. Dies bietet den Vorteil, auf beiden Grundstücken ein einziges Gebäude zu bauen.

Stellplatzbaulast

Diese Baulast schreibt den Grundstückseigentümern vor, dass bestimmte Stellplätze für Dritte, meistens Nachbarn, zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist prinzipiell dann der Fall, wenn die Grundstücke nah einander liegen und es sonst keine Möglichkeit zum Bau von Parkplätzen oder Stellflächen gibt. In vielen Fällen erhalten die Grundstückseigentümer jedoch von den Nachbarn eine Nutzungsentschädigung, sodass Sie als Eigentümer die Stellplätze im Grunde nach nur vermieten und dadurch Einnahmen generierten können.

Abstandsflächenbaulast

Diese Baulast untersagt es Grundstückseigentümern eine bestimmt große Fläche, die zwischen dem eigenen und dem Nachbargrundstück liegt, zu nutzen. Diese Baulast dient dann, daher der Name, zum Abstand, damit die Grundstücke nicht aneinandergrenzen.

Anbaubaulast

Grundstückseigentümer sind mit der Anbaulast dazu verpflichtet, ans Nachbargebäude anzubauen. Dies zeigt sich häufig bei Reihenhäusern oder Gebäuden, die direkt an der Straße grenzen. Rein optisch wünschen es sich Städte häufig, dass die Häuser eine einheitliche Länge besitzen, um somit einheitlich auszusehen.

Wofür brauche ich ein Baulastenverzeichnis in Lichtenfels?

Ein Baulastenverzeichnis bietet einem viele Vorteile und ist teilweise sogar notwendig. Vor allem, wer an dem Kauf eines neuen Grundstücks interessiert ist, der sollte zuvor einen Auszug des Verzeichnisses für das jeweilige Grundstück beantragen. Dieses besagt nämlich, was der spätere Grundstückseigentümer mit dem Grundstück tun kann, muss oder auch nicht darf. Dies kann auch einen großen Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben, vor allem dann, wenn Sie planen, das Gebäude samt Grundstück nach dem Bau zu verkaufen.

Erschließung eines Grundstücks sichern (Zufahrt)

Diese Baulast beispielsweise ist besonders wichtig für zukünftige Grundstückseigentümer. Diese besagt nämlich, in welcher Länge oder Breite das Grundstück bebaut werden darf. Dies sorgt entsprechend für viele Einschränkungen beim Bau.

Bauen ermöglichen, auch wenn der Grenzabstand zu gering ist (Abstandfläche, Brandabstand)

Es gibt Vorschriften, durch die es möglich ist, sein eigenes Grundstück so zu erweitern, dass ein Bereich auf dem Nachbargrundstück umgebaut wird. Dies betrifft häufig zusätzliche Stellplätze oder Garagen. Nicht immer ist es somit untersagt auf einem Grundstück zu bauen, außer wenn der Grenzabstand zu gering ist.

Anbauverpflichtung

Beispielsweise bei Reihenhäusern, gibt es häufig die Pflicht an Grundstücke anzubauen. Bauherren haben dann nicht die Möglichkeit ein freistehendes Haus auf einem Grundstück zu errichten. Dies ist ein weiterer Grund dafür, unbedingt in das Baulastenverzeichnis der Stadt Lichtenfels einzusehen.

Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken

Es gibt weiterhin noch eine Verpflichtung dafür, Nachbarn Stellplätze oder sogar Garagen bereitzustellen. Somit werden Sie als Grundstückseigentümer nicht nur verpflichtet einen Bereich Ihres Grundstücks den Nachbarn zu gewähren, sondern unter Umständen beispielsweise auch eine Garage zu bauen. Meistens werden Sie dafür jedoch eine monatliche oder jährliche Entschädigung der Nachbarn erhalten und somit davon finanziell profitieren.

Baurechtliche Vereinigung von Grundstücken

Es ist manchmal auch möglich, zwei Grundstücke zu einem zu vereinen und darauf ein Haus oder Wohngebäude zu errichten. Dies kann Grundstückseigentümern viele Vorteile bieten und ist ebenfalls eine Baulast, die im Baulastenverzeichnis des Kreis Landkreis Waldeck-Frankenberg oder der Stadt Lichtenfels aufgeführt ist.

Was steht im Baulastenverzeichnis Lichtenfels?

In diesem Verzeichnis befinden sich alle Verpflichtungen und somit Lasten und auch Duldungen sowie Verbote im Hinblick auf ein Grundstück und die zu bauenden Objekte. Es ist zwar jedem frei in Deutschland ein Grundstück zu erwerben, jedoch ist es nicht immer erlaubt alles darauf zu bauen, was Bauherren möchten. Teilweise besteht beispielsweise die Verpflichtung, nur Wohnungen zu errichten, wenn sich das Grundstück in einer Wohnsiedlung befindet. Dann wiederum gibt es auch Vorschriften, was die Größe und die Nutzung des anschließenden Gebäudes betreffen. Aus diesem Grund sollte jeder, der beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben, das Baulastenverzeichnis der Stadt Lichtenfels beziehungsweise Hessen$ anfordern. Dieses Verzeichnis ist bei dem Landkreis Waldeck-Frankenberg - Bauaufsichtsbehörde in der Bahnhofstraße 8-12, 35066 Frankenberg (Eder) einzuholen.

ALTBaulasten Lichtenfels beantragen, wie?

Es ist möglich einen Auszug der Altbaulasten der Stadt Lichtenfels online oder auch beim Landkreis Waldeck-Frankenberg - Bauaufsichtsbehörde in der Bahnhofstraße 8-12, 35066 Frankenberg (Eder) zu beantragen und dort das Verzeichnis einzusehen. Für den Antrag sind häufig noch weitere Unterlagen wie ein Grundbuchauszug, eine Liegenschaftskarte und vor allem ein berechtigtes Interesse am Grundstück notwendig. Somit darf zwar prinzipiell jeder das Altbaulastenverzeichnis der Stadt Lichtenfels einsehen, jedoch nur dann, wenn wirklich dargelegt werden kann, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Grundstück gekauft wird.

Wozu wird ein Baulasten verzeichnis in Hessen / Landkreis Waldeck-Frankenberg benötigt?

Mit dem Baulastenverzeichnis in Hessen / Landkreis Waldeck-Frankenberg erhalten Interessenten eines Grundstücks eine Übersicht aller Vorschriften, die mit dem jeweiligen Grundstück einhergehen. Anhand des Verzeichnisses ist nämlich erkennbar, welche Art von Gebäude auf dem Grundstück erbaut und wie dieses genutzt werden darf. Auch was die Maße des Gebäudes betreffen, gibt es unterschiedliche Vorschriften oder auch Verbote, die alle in dem Baulasten verzeichnis aufgeführt sind. Vor allem, wenn die Grundstücke auch angrenzende Nachbargrundstücke haben, ist es empfehlenswert, einen Blick in das Verzeichnis zu werden. Sollten die Vorschriften nämlich nicht eingehalten werden, kann dies zu Bußgeldern führen oder dazu, dass das Gebäude abgerissen werden muss.

Was sind die relevanten Begriffe im Kontext der Baulasten verzeichnis?

Im Folgenden werden einige der häufigsten und wichtigsten Begriffe aus dem Baulasten verzeichnis genauer erläutert.

Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer sind entsprechend die Personen, die das Grundstück rechtmäßig erworben haben. Diese haften auch für das Grundstück und sind für die Einhaltung der Bauordnung zuständig.

Baubehörde

Die Baubehörde einer Stadt ist für viele Belange rund um das Bauen verantwortlich und auch unter anderem für die Erteilung einer Bauerlaubnis.

Baulast

Baulasten sind alle Handlungen, die Grundstückseigentümer durchführen, hinterlassen oder dulden müssen, und zwar in Bezug auf das erworbene Grundstück. Diese Pflichten oder Verbote werden generell von einer Baubehörde beziehungsweise von dem Kreis oder der Stadt verhängt.

Bauaufsichtsbehörde

Dies sind Verwaltungsbehörden, die sich auf das öffentliche Baurecht fokussiert haben. Sie lassen sich mit der Polizei für eine Gemeinde oder Stadt vergleichen und sind somit dafür verantwortlich zu prüfen, ob bestimmte Vorlagen für Grundstücke eingehalten werden.

Ordnungsmerkmal

Es handelt sich dabei um eine steuerliche Kennziffer, mit der alle steuerpflichtigen Grundstückseigentümer gekennzeichnet werden.

Katasterbuchwerk

In dem Katasterbuchwerk werden unterschiedliche Informationen über ein Grundstück, wie die Adresse und Lage, die Gemarkung oder beispielsweise die Flurstücksnummer aufgeführt. Das Katasterbuchwerk ist vom Grundbuch, in dem sich Information über den Eigentümer befinden, zu unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen dem Baulasten verzeichnis und dem Grundbuch?

Das Grundbuch bietet Informationen über den Eigentümer und auch die Lage und Größe eines Grundstücks. Hingegen dazu sind im Baulasten verzeichnis alle Rechte, Pflichte und Verbote in Bezug auf das Grundstück aufgeführt. Das Baulastenverzeichnis erklärt Ihnen somit, was auf dem Grundstück geduldet wird oder was zu unterlassen ist und zum Beispiel wie und in welcher Größe oder Art ein Gebäude erstellt werden darf.

Wegerecht im Baulasten verzeichnis

Es handelt sich hierbei um das Recht der Nutzung eines Teils des Grundstücks von Nachbarn, und zwar zum Durchgang. Das Wegerecht dient generell dazu, einen bestimmten Abstand zwischen zwei Grundstücken zu halten und es muss auch notariell beglaubigt werden. Es kann aber auch vorschreiben, dass ein bestimmter Teil des Grundstücks dem Nachbarn, beispielsweise außer als Durchgang, für einen Stellplatz für ein Auto bereitgestellt werden muss.

Haben Baulasten Auswirkungen auf den Wert meiner Immobilie?

Einige Baulasten wirken sich negativ auf den Wert einer Immobilie aus, da der zukünftige Eigentümer kaum freie Hand beim Bau eines Gebäudes hat. Häufig werden durch die Baulasten nämlich genau vorgeschrieben, wie groß ein Haus oder Gebäude sein und welche Art von Gebäude gebaut werden darf. Auch die Höhe ist nicht immer frei wählbar und somit ist es beispielsweise häufig nicht möglich, in einer sehr einfachen Siedlung eine riesen Luxusvilla zu erstellen. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt in das Baulasten verzeichnis einzusehen.

Wozu dient eine Baulast?

Prinzipiell dient eine Baulast dazu, für eine Art einheitliches Aussehen in Gebieten zu sorgen. Diese können nämlich vorschreiben, dass nur bestimmte Arten, beispielsweise Wohnung in Wohnsiedlungen gebaut werden dürfen. Eine Baulast kann demnach verhindern, dass eine Fabrik in einem ruhigen Familienort erstellt wird. Aber auch rein was das Äußere betrifft, gibt es viele Baulasten, die die Größe und Höhe von Immobilien vorschreiben. Baulasten können somit von Vorteil, aber auch Nachteil für Bauherren sein und sorgen häufig nur für Einschränkungen.

Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung in das Baulasten verzeichnis?

Je nach Bundesland, Kreis und Stadt können die Kosten dafür stark variieren. In der Praxis beläuft sich der Preis auf rund 50 bis 1500 Euro. Auch die Lage des Grundstücks sowie die Größe wirken sich auf den Preis aus.

Kann eine Baulast gelöscht werden?

Lediglich bei Verzicht einer Baulast durch die Bauaufsichtsbehörde, ist es möglich, diese entsprechend vom Verzeichnis zu löschen. Nach der Löschung können bestimmte Baulasten noch im Verzeichnis aufgeführt werden, jedoch findet sich dann ein Vermerk darüber, dass auf die Last verzichtet wird.

Zuständigkeitsbereiche in Lichtenfels

Die Zuständigkeit des Bauaufsichtsbehörden ist nach PLZ sowie Kreisen zuständig. Schauen Sie in der folgenden Übersichtstabelle nach Ihrer PLZ und finden Sie so Ihr zuständiges Amt für Baulastenverzeichnisse.

Postleitzahl Stadt Kreis Zuständiges Amt
35104 Lichtenfels Landkreis Waldeck-Frankenberg Landkreis Waldeck-Frankenberg - Bauaufsichtsbehörde

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